Telefon: 00447624192227

Führerscheinumschreibung

Die EU ist inzwischen sehr groß geworden und jedes EU-Mitgliedsland muss den Führerschein eines anderen EU-Mitgliedslandes uneingeschränkt anerkennen. Seit 1998 brauchen EU-Führerscheine nicht mehr umgeschrieben werden, jedoch kann dies auf Wunsch gemacht werden. Voraussetzung ist es, dass diese Person in dem Land in dem der Führerschein umgeschrieben werden soll einen Wohnsitz hat.

Wesentlich interessanter ist es dass jedes jetztige EU-Mitgliedsland andere Umschreibekriterien durch die früheren politischen Beziehungen hat.

Dieses Thema ist sehr komplex.

Grundsätzlich gilt:

EU-Bürger können jeden gültigen EU-Führerschein umschreiben lassen.
EU-Bürger können sehr viele Führerscheine umschreiben lassen (z.B. türkischen, tunesischen usw.).


Nicht EU-Bürger können Ihren gültigen EU-Führerschein in einem anderen EU-Mitgliedsland umschreiben lassen (Voraussetzung Wohnung und Auftenthalt).
Nicht EU-Bürger können Ihren sehr viele Führerscheine umschreiben lassen (z.B. türkischen, tunesischen usw.).

Bei einer Führerscheinumschreibung muss keine Prüfung abgelegt werden. Es werden lediglich Formalitäten erfüllt die zur Umschreibung des Führerscheines erfüllt werden müssen.

Die Preise sind je nach Land unterschiedlich. Die Preise können sie telefonisch erfragen unter


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    EU-Führerschein     Nicht EU-Führerschein  
         
EU-Bürger     immer möglich     in vielen Fällen  
         
Nicht-EU-Bürger     immer möglich (Aufenthalt in anderem EU-Land)     in vielen Fällen (Aufenthalt in andrem EU-Land) 



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