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Bericht vom ADAC März 2007

Leider vergisst der ADAC zu schreiben ab welchem Jahr (2013) der Führerschein im Ausland nicht mehr ohne Folgen gemacht werden kann. Näheres finden Sie unter der DRITTEN Führerscheinrichtlinie weiter unten.




Keine Angst vor der DRITTEN FÜHRERSCHEINRICHTLINIE

Bitte beachten Sie auf Seite 9, Artikel 13, Absatz 2.

Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtline weder entzogen noch in irgend einer Weise eingeschränkt werden.


Originalrichtline der EU im PDF Format

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Presseberichicht März 2006 Deggendorfer Presse




WDR Bericht zum EU-Führerschein







Bericht ADAC November 2005







Bericht Autobild (www.autobild.de)

Gerichtsurteil zum EU-Führerschein

Sieg im Kampf um Anerkennung

Die Euro-Lappen ist auch dann gültig, wenn die deutsche Lizenz entzogen wurde. Aber: kein Freibrief für alle Verkehrssünder. 25.08.2005 - Autofahrer, denen die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, dürfen mit einem EU-Führerschein weiter auf heimischen Straßen fahren vorausgesetzt, es liegt keine Sperrfrist mehr vor. Nach einem Eilbeschluß des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz verstoße die deutsche Fahrerlaubnisverordnung gegen eine EU-Führerscheinlinie: Ausländische Führerscheine seien demnach grundsätzlich anzuerkennen (Az. 7 B 11021/05.OVG).

Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer seine deutsche Fahrerlaubnis wegen Alkohols am Steuer verloren, erhielt ihn aber nach einem Aufbauseminar zurück. Als der Führerschein danach wegen eines Tempovergehens erneut eingezogen werden sollte, verzichtete der Mann auf die deutsche Fahrerlaubnis und fuhr mit einem tschechischen Dokument weiter, das die deutschen Behörden aber nicht anerkennen wollten.

Eine ausländische Fahrerlaubnis könne nur abgelehnt werden, wenn ein Strafgericht den inländischen Führerschein entzogen, eine Sperrfrist bis zur Erteilung einer neuen Erlaubnis verhängt habe und diese Frist noch nicht abgelaufen sei, urteilten die Richter. Ein Schlupfloch für sämtliche Verkehrssünder in Form des Führerscheintourismuns bedeutet dieses Urteil also nicht. Natürlich kann auch eine frische EU-Fahrerlaubnis entzogen werden – wenn "Eignungsmängel im Sinne des deutschen Rechts" vorhanden sind.

Quelle: www.autobild.de


Bericht vom WDR

Freie Fahrt für Alkohol-Fahrer

Führerscheine gibt es einfach im Ausland

Von Stefan Servatius

Alkohol am Steuer kostet oft den Führerschein. Den "Lappen" bekommt nur wieder, wer ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten beibringen kann. Viele umgehen das, indem sie einfach im benachbarten Ausland einen neuen Führerschein machen.

 

 

Ulrich Kadelka; Rechte: WDR/Servatius
größeres BildFährt mit holländischem Führerschein  

Ulrich Kadelka aus Essen fährt seit mehr als vier Jahren mit einem niederländischen Führerschein. Nach einer Alkoholfahrt 1997 war ihm sein deutscher Führerschein entzogen worden. Kadelka wurde die Fahrerlaubnis für acht Monate entzogen - mit der Auflage, dass er nach Ablauf der so genannten Sperrfrist zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss, wenn er jemals seinen Führerschein wieder bekommen will. "Bei der MPU bin ich durchgefallen, da ließ sich halt nichts dran ändern", sagt Ulrich Kadelka, "und deshalb habe ich den Weg in die Niederlande gewählt, um dort einen Führerschein gänzlich neu zu erwerben".

 

 

Der "Lappen" aus Holland

 

Niederländischer Führerschein; Rechte: WDR/Servatius
  größeres BildGanz einfach zu bekommen

Für rund 5.000 Euro bekommt man in den Niederlanden den Führerschein - ohne MPU, also dem so genannten Idiotentest, und ohne Nachweis, dass man nicht mehr trinkt. Die Kontakte dafür laufen meist über Zeitungsanzeigen oder das Internet - Strohmänner organisieren alles. Auch eine Meldeadresse in den Niederlanden für 185 Tage. Weitere Voraussetzung für den Erwerb eines EU-Führerscheines: Die in Deutschland verhängte Sperrfrist muss abgelaufen sein. Der Rest zum neuen EU-Führerschein ist dann ganz einfach. Der Verkehrssünder nimmt einige Fahrstunden, macht zusammen mit einem Übersetzer die theoretische und praktische Prüfung und hat damit auch die Fahrerlaubnis für Deutschland.

 

 

Europäische Rechtsprechung

 

Rechtsanwalt Werner Säftel ; Rechte: WDR/Servatius
größeres BildRechtsanwalt Werner Säftel  

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in einem Urteil vom 29. April diesen Jahres entschieden, dass jeder EU-Führerschein in jedem EU-Land gültig ist und anerkannt werden muss. Egal, ob der Besitzer des EU-Führerscheins in Deutschland noch die Auflage hat, eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung nachzuweisen. Der Frankenthaler Rechtsanwalt Werner Säftel hat das Urteil in Luxemburg erstritten. Er vertrat einen Autofahrer, der gegen den Entzug seines niederländischen Führerscheins durch die deutschen Behörden klagte und schließlich Recht bekam. Gegen das Urteil können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. "Das Urteil ist die letzte Instanz", sagt Werner Säftel, "das an Klarheit nicht zu überbieten ist. Das Urteil betont den Gedanken des gegenseitigen Vertrauens in Europa auf den wir uns endlich einmal besinnen sollten", so Säftel weiter, "und nicht meinen, wir müssten in Deutschland einen Sonderweg gehen". Der Sonderweg MPU ist nämlich in den übrigen europäischen Ländern nicht bekannt.

 

 

Deutsche Behörden sind machtlos

 

Fahrschul-Auto; Rechte: WDR/Servatius
  größeres BildDeutsche Behörden machtlos

Die deutsche Polizei darf bei Verkehrskontrollen den EU-Führerschein nicht mehr einziehen. So steht es in einem Erlass des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums. In Düsseldorf hofft man jetzt darauf, dass die ausländischen Behörden helfen. Denn nur die ausländische, beispielsweise die niederländische, Führerscheinstelle kann per Verwaltungsverfahren einen in Holland gemachten EU-Führerschein entziehen. Zum Beispiel, wenn die 185-Tage-Regelung, die sich auf alle EU-Staaten bezieht, offensichtlich nicht eingehalten worden ist oder die in Deutschland verhängte Führerscheinsperre noch nicht abgelaufen war. Doch das ist nur ein kleiner Hoffnungsschimmer, gibt man im Düsseldorfer Verkehrsministerium zu. Wegen der Nähe zu den Niederlanden rechnen die nordrhein-westfälischen Verkehrspolitiker jetzt mit einem Führerschein-Tourismus ins Nachbarland.

 

 

EU-weites Sünden-Register könnte helfen

Im Bundesverkehrsministerium in Berlin ist derzeit das EU-Urteil auf dem Prüfstand. Auch werden Möglichkeiten ausgelotet, ob es trotz dieses Urteils noch Möglichkeiten gibt, die bisherige Praxis mit medizinisch-psychologischer Untersuchung weiter zu verfolgen. Abhilfe gegen die vertrackte Lage des Gesetzgebers schafft nur ein europaweites Sündenregister, meinen Experten. Jede EU-Führerscheinstelle könnte dann blitzschnell feststellen, ob gegen denjenigen, der sich zur Prüfung anmeldet, auch nichts in einem anderen Mitgliedsland vorliegt. Doch bis eine solche Richtlinie in allen europäischen Ländern zum Gesetz geworden ist, wird es wohl noch Jahre dauern.

Quelle: http://www.wdr.de/themen/politik/europaeische_union/eu_recht/fuehrerschein.jhtml?rubrikenstyle=politik




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