Gerichtsurteil zum EU-Führerschein
Sieg im Kampf um Anerkennung
Die Euro-Lappen ist auch
dann gültig, wenn die deutsche Lizenz entzogen wurde. Aber: kein Freibrief für
alle Verkehrssünder. 25.08.2005 - Autofahrer, denen die deutsche
Fahrerlaubnis entzogen wurde, dürfen mit einem EU-Führerschein weiter auf
heimischen Straßen fahren vorausgesetzt, es liegt keine Sperrfrist mehr vor.
Nach einem Eilbeschluß des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz
verstoße die deutsche Fahrerlaubnisverordnung gegen eine EU-Führerscheinlinie:
Ausländische Führerscheine seien demnach grundsätzlich anzuerkennen (Az. 7 B
11021/05.OVG).
Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer seine deutsche Fahrerlaubnis wegen
Alkohols am Steuer verloren, erhielt ihn aber nach einem Aufbauseminar zurück.
Als der Führerschein danach wegen eines Tempovergehens erneut eingezogen werden
sollte, verzichtete der Mann auf die deutsche Fahrerlaubnis und fuhr mit einem
tschechischen Dokument weiter, das die deutschen Behörden aber nicht anerkennen
wollten.
Eine ausländische Fahrerlaubnis könne nur abgelehnt werden, wenn ein
Strafgericht den inländischen Führerschein entzogen, eine Sperrfrist bis zur
Erteilung einer neuen Erlaubnis verhängt habe und diese Frist noch nicht
abgelaufen sei, urteilten die Richter. Ein Schlupfloch für sämtliche
Verkehrssünder in Form des Führerscheintourismuns bedeutet dieses Urteil also
nicht. Natürlich kann auch eine frische EU-Fahrerlaubnis entzogen werden – wenn
"Eignungsmängel im Sinne des deutschen Rechts" vorhanden sind.
Quelle: www.autobild.de
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Freie Fahrt für Alkohol-Fahrer
Führerscheine gibt es einfach im Ausland
Von Stefan Servatius
Alkohol am Steuer kostet oft den Führerschein. Den "Lappen" bekommt
nur wieder, wer ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten beibringen
kann. Viele umgehen das, indem sie einfach im benachbarten Ausland einen neuen
Führerschein machen.
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Fährt
mit holländischem Führerschein |
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Ulrich Kadelka aus Essen fährt seit mehr als vier Jahren mit einem
niederländischen Führerschein. Nach einer Alkoholfahrt 1997 war ihm sein
deutscher Führerschein entzogen worden. Kadelka wurde die Fahrerlaubnis für acht
Monate entzogen - mit der Auflage, dass er nach Ablauf der so genannten
Sperrfrist zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss, wenn er
jemals seinen Führerschein wieder bekommen will. "Bei der MPU bin ich
durchgefallen, da ließ sich halt nichts dran ändern", sagt Ulrich Kadelka, "und
deshalb habe ich den Weg in die Niederlande gewählt, um dort einen Führerschein
gänzlich neu zu erwerben".
Der "Lappen" aus Holland
Für rund 5.000 Euro bekommt man in den Niederlanden den Führerschein - ohne
MPU, also dem so genannten Idiotentest, und ohne Nachweis, dass man nicht mehr
trinkt. Die Kontakte dafür laufen meist über Zeitungsanzeigen oder das Internet
- Strohmänner organisieren alles. Auch eine Meldeadresse in den Niederlanden für
185 Tage. Weitere Voraussetzung für den Erwerb eines EU-Führerscheines: Die in
Deutschland verhängte Sperrfrist muss abgelaufen sein. Der Rest zum neuen
EU-Führerschein ist dann ganz einfach. Der Verkehrssünder nimmt einige
Fahrstunden, macht zusammen mit einem Übersetzer die theoretische und praktische
Prüfung und hat damit auch die Fahrerlaubnis für Deutschland.
Europäische Rechtsprechung
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Rechtsanwalt
Werner Säftel |
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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in einem Urteil vom 29. April
diesen Jahres entschieden, dass jeder EU-Führerschein in jedem EU-Land gültig
ist und anerkannt werden muss. Egal, ob der Besitzer des EU-Führerscheins in
Deutschland noch die Auflage hat, eine positive medizinisch-psychologische
Untersuchung nachzuweisen. Der Frankenthaler Rechtsanwalt Werner Säftel hat das
Urteil in Luxemburg erstritten. Er vertrat einen Autofahrer, der gegen den
Entzug seines niederländischen Führerscheins durch die deutschen Behörden klagte
und schließlich Recht bekam. Gegen das Urteil können keine Rechtsmittel mehr
eingelegt werden. "Das Urteil ist die letzte Instanz", sagt Werner Säftel, "das
an Klarheit nicht zu überbieten ist. Das Urteil betont den Gedanken des
gegenseitigen Vertrauens in Europa auf den wir uns endlich einmal besinnen
sollten", so Säftel weiter, "und nicht meinen, wir müssten in Deutschland einen
Sonderweg gehen". Der Sonderweg MPU ist nämlich in den übrigen europäischen
Ländern nicht bekannt.
Deutsche Behörden sind machtlos
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Deutsche
Behörden machtlos |
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Die deutsche Polizei darf bei Verkehrskontrollen den EU-Führerschein nicht
mehr einziehen. So steht es in einem Erlass des nordrhein-westfälischen
Verkehrsministeriums. In Düsseldorf hofft man jetzt darauf, dass die
ausländischen Behörden helfen. Denn nur die ausländische, beispielsweise die
niederländische, Führerscheinstelle kann per Verwaltungsverfahren einen in
Holland gemachten EU-Führerschein entziehen. Zum Beispiel, wenn die
185-Tage-Regelung, die sich auf alle EU-Staaten bezieht, offensichtlich nicht
eingehalten worden ist oder die in Deutschland verhängte Führerscheinsperre noch
nicht abgelaufen war. Doch das ist nur ein kleiner Hoffnungsschimmer, gibt man
im Düsseldorfer Verkehrsministerium zu. Wegen der Nähe zu den Niederlanden
rechnen die nordrhein-westfälischen Verkehrspolitiker jetzt mit einem
Führerschein-Tourismus ins Nachbarland.
EU-weites Sünden-Register könnte helfen
Im Bundesverkehrsministerium in Berlin ist derzeit das EU-Urteil auf dem
Prüfstand. Auch werden Möglichkeiten ausgelotet, ob es trotz dieses Urteils noch
Möglichkeiten gibt, die bisherige Praxis mit medizinisch-psychologischer
Untersuchung weiter zu verfolgen. Abhilfe gegen die vertrackte Lage des
Gesetzgebers schafft nur ein europaweites Sündenregister, meinen Experten. Jede
EU-Führerscheinstelle könnte dann blitzschnell feststellen, ob gegen denjenigen,
der sich zur Prüfung anmeldet, auch nichts in einem anderen Mitgliedsland
vorliegt. Doch bis eine solche Richtlinie in allen europäischen Ländern zum
Gesetz geworden ist, wird es wohl noch Jahre dauern.
Quelle: http://www.wdr.de/themen/politik/europaeische_union/eu_recht/fuehrerschein.jhtml?rubrikenstyle=politik
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